Änderungen der Düsseldorfer Tabelle

Die seit 1.1.2010 geltende Düsseldorfer Tabelle wurde zum 1.1.2011 in wesentlichen Punkten geändert. Zwar bleiben die Tabellenwerte unverändert, allerdings haben sich verschieden Selbstbehalte geändert. So hat sich der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) für erwerbstätige Unterhaltspflichtige gegenüber Kindern bis zum 21. Lebensjahr von 900 € auf 950 € erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es beim bisherigen Betrag von 770 €.

Auch die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichtigen gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kindern oder Eltern werden angehoben.

Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern wohnt, wird von 640 € auf 670 € erhöht. Darin enthalten sind 280 € für die Unterkunft inklusive Nebenkosten und Heizung. Durch die Erhöhung wird der Unterhaltsbedarf an dem zum 1.10.2010 erhöhten BAföG-Höchstsatz angepasst.