Arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt abgegebene Mahlzeiten können mit dem anteiligen Sachbezugswert abgegeben werden. Er beträgt 2011 für ein Mittag- oder Abendessen 2,83 € und für das Frühstück 1,57 €.
Quelle: BMF-Schreiben vom 17.12.2010 – IV C 5 – S 2334/10/10008 ->MAAAD-58795