Minijobs – Neuerungen zum Jahreswechsel

Die Minijob-Zentrale weist auf einige rechtliche Neuerungen ab 2011 hin:

  • Umlage für Mutterschaft: Ab 1.1.2011 steigt die Umlage U2 von 0,07% auf 0,14%.
  • Teilnahme am maschinellen Erstattungsverfahren verpflichtend: das Erstattungsverfahren erfolgt ab 1.1.2011 elektronisch. Arbeitgeber sollten prüfen, ob ihre Software dies unterstützt.
  • Dauerbeitragsnachweise: Bei Teilnehmern am Dauerbeitragsnachweisverfahren erfolgen automatisch die Anpassungen bei U2 auf 0,14% und der Insolvenzgeldumlage auf 0%
  • Beitragsverfahrensverordnung: Arbeitgeber müssen ab 2011 zwingend eine Erklärung kurzfristig geringfügig Beschäftigter über weitere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr bzw. eine Erklärung des geringfügig entlohnten Beschäftigten über weitere Beschäftigungen zu den Lohnunterlagen nehmen.