Die Abgabefrist für die Erklärungen zur ESt, GewSt, KSt und USt 2010 endet am 31.5.2011. Fristverlängerungen bis 31.12.2011 gelten für Steuererklärungen, die durch die steuerberatenden Berufe erstellt werden. In begründeten Einzelfällen kann diese Frist darüber hinaus bis 29.2.2012 verlängert werden.
Quelle: Ländererlass vom 3.1.2011 -> JAAAD-59178