Arbeitszimmer trotz privater Mitbenutzung steuerlich absetzbar
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können auch bei erheblicher Privatnutzung
in Höhe des beruflichen bzw. betrieblichen Nutzungsanteils steuerlich abgezogen werden
(FG Köln, Urteil v. 19.5.2011 - 10 K 4126/09).