Aufwendungsersatz für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers (BAG)

Wurde einem Lehrer von seinem Arbeitgeber anstelle eines Aufwendungsersatzes eingeräumt,
weitgehend frei darüber zu entscheiden, wo und wann er den Unterricht vor- und nachbereitet,
kann daraus keine Gestellungsverpflichtung seines Arbeitgebers für ein
dienstliches Arbeitszimmer abgeleitet werden (BAG, Urteil v. 12.4.2011 - 9 AZR 14/10).