Die Oberfinanzdirektion Koblenz (OFD) weist in einer Pressemitteilung darauf hin,
dass die Erteilung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.)
für den Unternehmer kostenfrei ist. Hintergrund der Pressemitteilung ist,
dass in letzter Zeit immer mehr Unternehmer Schreiben erhalten,
in denen der Anschein erweckt wird, sie sollten für die Vergabe der USt-IdNr.
eine Gebühr bezahlen.
Nach Informationen der OFD sind von diesen Schreiben insbesondere neu
gegründete Unternehmen betroffen.
Die Absender befinden sich dabei häufig im Ausland und sind daher für die
deutschen Behörden nicht greifbar.
Die Erteilung einer USt-IdNr. erfolgt in Deutschland ausschließlich durch das
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Eine USt-IdNr. können Sie sowohl beim BZSt
als auch bei dem für Ihr Unternehmen zuständigen Finanzamt beantragen.
Hinweis: Anspruch auf Erteilung einer USt-IdNr. haben alle Unternehmer im Sinne des UStG.
Durch die USt-IdNr. ist das Unternehmen eindeutig zu identifizieren.
Benötigt wird das Merkmal im europäischen Waren- und Dienstleistungsverkehr.