Einbindung eines Stadtplans bei der Gestaltung einer Homepage
Gebraucht jemand einen Stadtplan auf seiner Homepage ohne Lizenzgebühren zu bezahlen,
reicht es nicht, wenn er den direkten Link zu seiner Homepage löscht,
die Karte aber noch auf seinem Server hinterlegt ist.
Kann, z.B. durch eine Suchmaschine, ein Dritter die Karte finden,
verletzt der Homepagebetreiber weiterhin das Urheberrecht desjenigen,
der die Karte erstellt hat und schuldet
Schadenersatz (AG München, Urteil v. 31.3.2010 - 161 C 15642/09; rechtskräftig).