Die Bundesregierung hat in Umsetzung des Koalitionsvertrags den Entwurf
eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 beschlossen und Ende März in erster Lesung beraten.
Ziel ist es, den Erklärungs- und Prüfungsaufwand im Einkommensteuerrecht zu reduzieren.
Es sind Vereinfachungen bei der Einkommensteuer vorgesehen,
so insbesondere bei der Abgeltungsteuer, beim Spendenabzug sowie bei
außergewöhnlichen Belastungen; Vereinfachungen sind bei der Entfernungspauschale,
beim Abzug der Kinderbetreuungskosten oder beim Arbeitnehmerpauschbetrag geregelt.
Neuerungen sind ferner im Bereich der
Einzelveranlagung statt getrennter oder besonderer Veranlagung
sowie bei der Pflichtveranlagung geplant.
Quelle: RdW Kurzreport 9/2011