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Essen auf Rädern keine haushaltsnahe Dienstleistung (FG)
Aufwendungen für gelieferte Mahlzeiten sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen
FG Münster, Urteil v. 15.7.2011 - 14 K 1226/10; Revision anhängig;
veröffentlicht am 15.8.2011).