Wird in den Namen eines Vereins eine Jahreszahl als Bestandteil des Namens aufgenommen,
so wird dies in aller Regel als Hinweis auf das Gründungsjahr des Vereins aufgefasst.
Gerade bei Sportvereinen ist eine verbreitete Übung hierzu festzustellen,
dass das Gründungsjahr im Vereinsnamen angegeben wird.
Denn mit der Jahreszahl wird, weil sie mit der Gründung des Vereins
in Verbindung gebracht wird,
der Eindruck von Tradition und Beständigkeit vermittelt, insbesondere dann,
wenn die Jahreszahl auf ein bereits länger zurückliegendes Gründungsjahr hinweist.
(Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 25.2.2011, 7 Wx 26/10)