Startseite
Kanzlei
Leistungen
Service
Mitgliedschaften
Kontakt
Kein Betriebsausgabenabzug für Luxushandy (FG)
Die Anschaffungskosten für ein Luxushandy sind nicht als
Betriebsausgaben abzugsfähig
(FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.7.2011 - 6 K 2137/10).