Kosten der Heimunterbringung

Die Aufwendungen für die behinderungsbedingte Unterbringung
in einer sozialtherapeutischen Einrichtung können außergewöhnliche Belastungen sein.
Kommt das Finanzgericht aufgrund eines Gutachtens eines Facharztes zu der Überzeugung,
dass eine Unterbringung notwendig ist, so bedarf es keines weiteren amtsärztlichen Attests.

Quelle:
Urteil des Bundesfinanzhofs vom 09.12.2010 VI R 14/09