Photovoltaikanlage - Kosten für die Dachsanierung sind keine Betriebsausgaben

Wird vor der Installation einer Photovoltaikanlage das asbestbelastete Dach
umfassend erneuert, sind die Kosten für die Sanierungsarbeiten
nicht als Betriebsausgaben abziehbar.
Das Hessische FG sieht die Kosten der Dacherneuerung nicht unmittelbar
durch die Installation und den Betrieb einer Photovoltaikanlage verursacht.

Quelle:Hessisches FG, Urteil v. 21.1.2011, 11 K 2735/08)