Im Monat September 2011 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung bis zum 12.9.2011.
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung bis zum 12.9.2011.
Einkommensteuerzahler (vierteljährlich): Zahlung bis zum 12.9.2011.
Kirchensteuerzahler (vierteljährlich): Zahlung bis zum 12.9.2011.
Körperschaftsteuerzahler (vierteljährlich): Zahlung bis zum 12.9.2011.
Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem
Fälligkeitstermin vorliegen.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei
einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.9.2011.
Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen,
dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung
per Scheck gilt!