Umsatzsteuer: Behandlung von Gutscheinen (OFD)
Werden Gutscheine ausgegeben, die nicht zum Bezug von hinreichend bezeichneten
Leistungen berechtigen, handelt es sich lediglich um den Umtausch eines Zahlungsmittels.
Werden dagegen Gutscheine über bestimmte, konkret bezeichnete Leistungen ausgestellt,
unterliegt der gezahlte Betrag als Anzahlung der Umsatzbesteuerung.
Bei Ausführung der Leistung unterliegt der ggf. noch zu zahlende Differenzbetrag
der Umsatzsteuer (OFD Karlsruhe, Verfügung v. 25.8.2011 - S 7270).