Regelmäßige Verkäufe bei eBay führen zur Umsatzsteuerpflicht, wenn der Verkäufer über Jahre hinweg regelmäßig Gebrauchsgegenstände bei eBay verkauft. Die Tätigkeit ist dann nachhaltig und begründet eine Unternehmereigenschaft i.S. von § 2 Abs. 1 UStG, so das FG Baden Württemberg.
Quelle: FG Baden Württemberg