Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes

Der alleinerziehende geschiedene Ehepartner muss nach der Scheidung im Grundsatz wieder
in Vollzeit arbeiten, wenn das Kind drei Jahre alt ist und betreut wird.
Nur gravierende individuelle Einzelumstände rechtfertigen Ausnahmen

(BGH, Urteil v. 15.6.2011 - XII ZR 94/09; veröffentlicht am 2.8.2011).