Vermittlung von Fremdsprachenkenntnissen und Kinderbetreuungskosten
Das Sächsische FG hat entschieden, dass die Aufwendungen für spielerisch
vermittelte Fremdsprachenkenntnisse anlässlich der Betreuung in Kindertagesstätten
als Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden können
(FG Sachsen, Urteil v. 6.4.2011 - 2 K 1522/10).